Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

1. Mitgliedschaftsbedingungen

1.1 Die Greek Sun Virtual Airlines behält sich das Recht vor, eine Mitgliedschaft bei Bedarf ohne vorherige Benachrichtigung, jedoch mit Begründung zu widerrufen.

1.2 Die Fluggesellschaft kann stichprobenartige Überprüfungen Ihres IVAO‑Kontos durchführen, um Flüge zu verifizieren.

1.3 Eine gültige IVAO‑Pilot‑VID ist für die Registrierung erforderlich.

1.4 Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit schriftlich (per E‑Mail) kündigen. Ihre Flugdaten und Ihr Profil können dauerhaft gelöscht werden.

1.5 Wenn Sie zurückkehren möchten, können Sie ein neues Konto erstellen.

1.6 Mitarbeiter, die zurücktreten oder entfernt werden, verlieren ihre Verwaltungsrechte, jedoch nicht ihre Flugstunden.

1.7 Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um sich zu registrieren.

1.8 E‑Mails, die als unzustellbar zurückkommen, führen zur sofortigen Ablehnung.

1.9 Für Abwesenheiten von mehr als einem Monat ist ein LoA‑Antrag erforderlich.

1.10 Ein aktives IVAO‑Konto ist erforderlich.

1.11 Die Mindestwartezeit für eine erneute Registrierung nach Löschung wegen Inaktivität beträgt 6 Monate.

1.12 Das maximal zulässige IVAO‑Strafregister beträgt 3 Einträge.

2. Flugrichtlinie

2.1 Sie müssen Ihren ersten PIREP innerhalb von 3 Tagen nach der Genehmigung einreichen.

2.2 Mindestens ein Flug alle 30 Tage ist erforderlich, um das Konto aktiv zu halten.

2.3 Nur Stunden, die auf genehmigten Unternehmensflügen gesammelt wurden, können eingereicht werden.

2.4 Das offizielle Rufzeichen lautet 'GREEK SUN' + Ihre Pilot‑ID.

2.5 Piloten dürfen nur Unternehmensflugzeuge und ‑routen nutzen.

2.6 Alle PIREPs werden manuell auf Fehler überprüft.

2.7 Längere Abwesenheit (AFK) während eines Fluges ist nicht erlaubt.

3. Kommunikations‑ & Datenschutzrichtlinie

3.1 Wir können Ihre E‑Mail für mit der Mitgliedschaft verbundene Mitteilungen verwenden.

3.2 Ihre E‑Mail wird nicht für Werbung Dritter verwendet.

3.3 Sie müssen eine gültige und aktive E‑Mail‑Adresse aufrechterhalten.

3.4 Die Verwaltung kann Kommunikationskanäle aus Compliance‑Gründen überwachen.

Verhaltensrichtlinie

Verhaltensregel 4.1

Verhaltensregel 4.2

Verhaltensregel 4.3

Verhaltensregel 4.4

Verhaltensregel 4.5

Verhaltensregel 4.6

Verhaltensregel 4.7

Verhaltensregel 4.8

Disziplinarrichtlinie

Disziplinarregel 5.1

Disziplinarregel 5.2

Disziplinarregel 5.3

Disziplinarregel 5.4

Disziplinarregel 5.5

Disziplinarregel 5.6

Disziplinarregel 5.7

Forenrichtlinie

Forenregel 6.1

Weitere Bedingungen

Weitere Bedingung 7.1

Weitere Bedingung 7.2

Weitere Bedingung 7.3

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